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BMF - III C 3 - S 7532/24/10002 :001 BStBl 2024 I S. 1558

Umsatzsteuer; Anpassung der Rechtsbehelfsbelehrungen der Vordruckmuster an das Postrechtsmodernisierungsgesetz und redaktionelle Überarbeitungen

Bezug: BStBl 2021 I S. 1081

Bezug: BStBl 2013 I S. 1002

Bezug: BStBl 2021 I S. 1084

Bezug: BStBl 2024 I S. 722

Bezug: BStBl 2021 I S. 92

Bezug: BStBl 2019 I S. 1041

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

(1) Es werden folgende Vordruckmuster neu bekanntgegeben:


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USt 1 TG
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bau- und/oder Gebäudereinigungsleistungen
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USt 2 F
Feststellungsbescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
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USt 3 F
Feststellungsbogen für die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Umsatzbesteuerung
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USt 1 TK
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USt 1 TL
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USt 1 TQ
Nachweis für Wiederverkäufer von Telekommunikationsdienstleistungen
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USt 7 A
Anordnung einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung
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USt 7 C

(2) Auf Grund des Postmodernisierungsgesetzes wurden die Bekanntgabevermutungen nach den §§ 122, 122a und 123 AO von drei auf vier Kalendertage verlängert. Die Neuregelung (§ 122 Absatz 2 Nummer 1 und Absatz 2a, § 122a Absatz 4 und § 123 Satz 2 AO n.F.) ist auf alle Verwaltungsakte anzuwenden, die nach dem zur Post gegeben, elektronisch übermittelt oder elektronisch zum Abruf bere...

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