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BMF - IV C 2 - S 1900/22/10045 :001 BStBl 2024 I S.
1548
Verlängerung des Anwendungszeitraums des (BStBl 2022 I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes
Bezug: BStBl 2022 I S. 345
Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird aufgrund des fortdauernden russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine der zeitliche Anwendungsbereich des (BStBl 2022 I S. 345) zur Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine durch Vermietungsgenossenschaften und Vermietungsvereine im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 10 des Körperschaftsteuergesetzes bis zum verlängert.