Potenzialfeststellung für Unteroffiziere; Rechtsgrundlage
Leitsatz
1. Die Potenzialfeststellung für Unteroffiziere bedarf als unmittelbar (mit-)entscheidendes Auswahlkriterium für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes einer gesetzlichen Grundlage. Die bisherige, allein auf Verwaltungsvorschriften gestützte Praxis wird dem Grundsatz des Gesetzesvorbehalts im Bereich des Art. 33 Abs. 2 GG nicht gerecht.
2. Der Mangel einer gesetzlichen Grundlage kann auch nicht für eine Übergangszeit hingenommen werden.
3. In ihrer bisherigen Form können die Ergebnisse der Potenzialfeststellung nur als "ergänzendes Hilfsmittel" herangezogen werden, wenn sich nach vollständiger Ausschöpfung der gesetzlich verankerten Auswahlinstrumente (Regelbeurteilung, Personalentwicklungsbewertung) ein Vorsprung eines Bewerbers nicht feststellen lässt.