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Investmentsteuergesetz; Anwendungsfragen zum Investmentsteuergesetz in der ab dem geltenden Fassung (InvStG)
Änderung des BStBl I S. 527
Bezug: BStBl 2019 I S. 527
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das BStBl 2019 I S. 527 wie folgt geändert:
Die Textziffer 31 wird wie folgt geändert:
In der Randziffer 31.2c wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ und die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.2d wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.2e wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.4 wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ und die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt.
In der Randziffer 31.11 wird die Angabe „ “ durch die Angabe „ “ ersetzt