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LSG Hessen Urteil v. - L 4 KA 68/20

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer individuellen Beratung nach § 106 Abs. 5e Satz 1 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch - Gesetzliche Krankenversicherung - in der bis zum 31. Dezember 2016 gültigen Fassung (SGB V a.F.) im Rahmen der Arznei- und Verbandmittel-Richtgrößenprüfung für das Jahr 2014.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-81236

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