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BFH Urteil v. - III R 95/86

Leitsatz

Anwendungsorientierte Computerprogramme sind auch dann immaterielle, nicht zulagebegünstigte WG, wenn sie nicht für einen speziellen Zweck entwickelt (sog. Individualprogramme), sondern dank einer gleichgerichteten Aufgabenstellung bei Anwendern in einer Vielzahl von Fällen kopiert und vertrieben werden (sog. Standardprogramme).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 62
BFH/NV 1990 S. 62 Nr. 1
CAAAA-97184

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