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BGH Beschluss v. - IV ZB 12/24

Gesetze: § 80 S 1 FamFG, § 84 FamFG

Erstattung außergerichtlicher Kosten eines Beteiligten in einem Nachlassbeschwerdeverfahren betreffend die Einziehung eines Erbscheins

Leitsatz

Wenn das Rechtsmittelgericht - hier im Nachlassverfahren - unter Anwendung von § 84 FamFG die Kosten eines erfolglosen Rechtsmittels insgesamt dem Beteiligten auferlegt, der es eingelegt hat, erfasst die Kostengrundentscheidung regelmäßig die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen weiterer Beteiligter im Sinne des § 80 Satz 1 FamFG.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:271124BIVZB12.24.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 840 Nr. 12
NJW 2025 S. 9 Nr. 1
SAAAJ-81367

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