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BGH Urteil v. - VIa ZR 618/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Ab­schalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Februar 2015 einen 1.6 Diesel, der mit einem Motor der Baureihe EA 288 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist. Im April 2021 veräußerte der Kläger das Fahrzeug.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:041224UVIAZR618.21.0

Fundstelle(n):
CAAAJ-81423

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