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BGH Urteil v. - XI ZR 251/22

Gesetze: § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 311 Abs 2 BGB, § 44 Abs 1 S 1 Nr 1 BörsG vom , §§ 44ff BörsG vom , § 46 BörsG vom , § 13 VerkaufsprospektG

Haftung der Gründungsgesellschafterin einer Fondsgesellschaft wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung im Zusammenhang mit Erwerb einer Fondsbeteiligung auf Schadensersatz

Tatbestand

Der Kläger nimmt u.a. die Beklagte zu 2 als Gründungsgesellschafterin einer Fondsgesellschaft wegen vorvertraglicher Pflichtverletzung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Fondsbeteiligung auf Schadensersatz in Anspruch.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:051124UXIZR251.22.0

Fundstelle(n):
MAAAJ-81424

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