Gesetze: § 7 Abs 5 S 1 SGB 2 vom , § 37 Abs 1 S 1 SGB 2, § 37 Abs 2 S 1 SGB 2, § 37 Abs 2 S 2 SGB 2, § 40 Abs 1 S 1 SGB 2, § 28 S 1 SGB 10 vom , § 28 S 2 SGB 10 vom , BAföG
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei Ausbildungsförderung - rückwirkende Beurlaubung vom Studium wegen Krankheit - rückwirkende Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Leistungen nach dem BAföG - Nachholung der Beantragung von Arbeitslosengeld II - Voraussetzungen einer Rückwirkung des Antrags
Leitsatz
Die Rückwirkung eines nachgeholten Antrags auf eine Sozialleistung setzt voraus, dass der Leistungsberechtigte bewusst gerade deshalb von der Beantragung dieser Sozialleistung abgesehen hat, weil er ursprünglich eine andere Sozialleistung geltend gemacht hat.