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BFH Urteil v. - VIII R 226/84

Leitsatz

Stellt der Gesellschafter einer OHG Sicherheiten für Bankschulden einer Genossenschaft, an der die OHG beteiligt ist, so gehören die Verbindlichkeiten aus den gewährten Sicherheiten nicht zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen bei der OHG.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 588
BFH/NV 1991 S. 588 Nr. 9
AAAAA-97205

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