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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 5 K 1221/21

Gesetze: § 35 InsO; § 36 Abs. 1 Satz 1 InsO; § 80 InsO; § 37 Abs. 2 AO; § 46 Abs. 1 AO

Dem Insolvenzbeschlag unterliegende Einkommensteuererstattungsansprüche

Leitsatz

Einkommensteuer-Erstattungsansprüche, für die nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelegt worden ist, gehören auch dann zur Insolvenzmasse, wenn sie auf Vorauszahlungen des Insolvenzschuldners beruhen, die sich auf unpfändbare (Renten-)Einkünfte beziehen bzw. aus unpfändbaren (Renten-)Einkünften entrichtet worden sind.

Fundstelle(n):
LAAAJ-81553

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