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BMF - III C 2 - S 7306/19/10003 :004 BStBl 2024 I S. 1604

Vorsteuerabzug bei Kreditinstituten; Zuordnung von Eingangs- zu Ausgangsumsätzen und Vorsteueraufteilung nach § 15 Absatz 4 UStG

Bezug: BStBl 2024 I S. 1327

Bezug:

I. Grundlagen zur Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge

1. Allgemeine Grundsätze

1Als grundlegendes Element des Umsatzsteuersystems wird bei allen Umsätzen die Umsatzsteuer abzüglich des Umsatzsteuerbetrags (Vorsteuer) geschuldet, der die verschiedenen Kostenelemente der Gegenstände und Dienstleistungen unmittelbar belastet. Sofern keine gegenständliche Zuordnung von Eingangsleistungen zu Ausgangsleistungen möglich ist, ist eine wirtschaftliche Zuordnung von Eingangsumsätzen zu Ausgangsumsätzen nach Kostenzurechnungsgesichtspunkten vorzunehmen (Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung, vgl. , BStBl II 1994 S. 271).

2Das Recht auf Abzug der Steuer für die Eingangsleistungen setzt voraus, dass die für den Bezug dieser Leistungen getätigten Aufwendungen zu den Kostenelementen der besteuerten Umsätze gehören. Die Aufwendungen müssen somit Teil der Kosten der Ausgangsumsätze sein, für die die Gegenstände und Dienstleistungen verwendet werden (vgl. , a. a. O.). Ein nur mittelbar bestehender Zusammenhang zwischen Eingangsumsätzen und Ausgangsumsätzen ...BStBl II 2018 S. 727

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