Krankenversicherung - Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen - zur Unfruchtbarkeit führende Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau - keimzellschädigende Therapie
Leitsatz
1. Eine zur Unfruchtbarkeit führende Geschlechtsangleichung von Mann zu Frau kann eine den Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen begründende keimzellschädigende Therapie sein.
2. Ein Anspruch auf Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen besteht grundsätzlich nur im Zusammenhang mit keimzellschädigenden Therapien, auf die Versicherte nach dem SGB V Anspruch haben.