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BFH Urteil v. - IX R 178/88

Gesetze: EStG § 9

Leitsatz

Der Erbe eines Nachlasses, der im wesentlichen aus Mietwohngrundstücken besteht, kann Schuldzinsen für ein Darlehen zur Erfüllung von Vermächtnisschulden nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1992 S. 658
BFH/NV 1992 S. 658 Nr. 10
RAAAA-97234

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