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BGH Beschluss v. - 6 StR 377/24

Gesetze: § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 74 Abs 1 StGB

Strafverurteilung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Tatmitteleinziehung als Nebenstrafe

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:051124B6STR377.24.0

Fundstelle(n):
LAAAJ-81793

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