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BFH Urteil v. - IV R 69/91

Leitsatz

1. Bei einer typischen GmbH & Co. KG kann eine verdeckte Gewinnausschüttung durch die GmbH vorliegen, wenn die GmbH in sie benachteiligende Vertragsänderungen einwilligt (Anschluß an , BFHE 120, 511, BStBl II 1977, 477; vom IV R 153/74, BFHE 121, 333, BStBl II 1977, 504).

2. Bei der Auslegung von Verträgen ist einer mit dem Vertragswortlaut übereinstimmenden Auslegung durch die Vertragsparteien im allgemeinen zu folgen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1993 S. 386
BFH/NV 1993 S. 386 Nr. 6
OAAAA-97248

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