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BGH Urteil v. - VIa ZR 206/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im November 2013 von einem Dritten einen gebrauchten PKW Mercedes GLK 350 CDI, der mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 642 ausgerüstet ist. Im Januar 2020 veräußerte er das Fahrzeug weiter.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:101224UVIAZR206.21.0

Fundstelle(n):
IAAAJ-81904

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