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BFH Beschluss v. - VIII S 9/24

Gesetze: FGO § 10 Abs. 3; FGO § 69 Abs. 3, Abs. 6 Satz 2; FGO § 133a Abs. 1 Nr. 1; FGO § 133a Abs. 4

Statthaftigkeit der Anhörungsrüge gegen einen die Gewährung der AdV ablehnenden Beschluss des BFH

Leitsatz

NV: Gegen einen die Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) ablehnenden Beschluss des Bundesfinanzhofs ist die Anhörungsrüge statthaft, wenn der Rügeführer geltend macht, sein Vorbringen zur Begründung der AdV sei nicht vollständig zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung nicht erwogen worden.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:B.261124.VIIIS9.24.0

Fundstelle(n):
BFH/NV 2025 S. 180 Nr. 2
ZAAAJ-81933

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