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BSG Urteil v. - B 11 AL 5/23 R

Gesetze: § 149 SGB 3, § 150 Abs 1 S 1 SGB 3, § 150 Abs 1 S 2 SGB 3, § 151 Abs 1 S 1 SGB 3, § 151 Abs 1 S 2 SGB 3, § 22 Abs 1 S 1 SGB 4, § 23a SGB 4, § 22 Abs 1 S 2 SGB 4

Arbeitsförderung - Arbeitslosengeldanspruch - Bemessung des Arbeitslosengelds - Bemessungszeitraum - rückwirkende Abrechnung einer Provisionszahlung während des Krankengeldbezugs

Leitsatz

Sind Provisionen als laufendes, beitragspflichtiges Arbeitsentgelt zu bewerten, kommt es für ihre Berücksichtigung bei der Bemessung des Arbeitslosengelds nicht auf den Zeitpunkt ihrer Auszahlung, sondern darauf an, ob ein Anspruch auf die Provisionen nach Maßgabe beitragsrechtlicher Kriterien im Bemessungszeitraum entstanden ist.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:240924UB11AL523R0

Fundstelle(n):
SAAAJ-82112

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