(Arbeitsförderung - Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessungsentgelt - Einschränkung der Arbeitszeit iS des § 151 Abs 5 S 1 SGB 3 - Bestandsschutzfall iS des § 151 Abs 4 SGB 3 - Ermittlung des Bemessungsentgelts)
Leitsatz
Ist wegen einer Einschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit ein Bemessungsentgelt aus einem früheren Arbeitslosengeldbezug neu festzusetzen, sind bei unterschiedlichen Arbeitszeiten im früheren und im letzten Bemessungszeitraum die beiden Bemessungsentgelte zu vergleichen, die dem Verhältnis der jeweiligen Wochenarbeitszeiten zur neuen Wochenarbeitszeit entsprechen; davon ist das höhere maßgebend.