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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 1 K 866/23

Gesetze: EStG § 11 Abs. 2

Berücksichtigung von Einzahlung in Erhaltungsrücklage als Werbungskosten

Leitsatz

Einzahlungen in Instandhaltungsrücklagen sind nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAJ-82138

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