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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 44/20

Gesetze: UStG § 15a Abs. 1 S. 1; UStG § 15a Abs. 2; UStG § 3 Abs. 9a Nr. 1

Berichtigung der Vorsteuer bei unentgeltlicher Überlassung der Nutzung eines zuvor vom überlassenden Unternehmer selbst zur Erbringung von steuerpflichtigen entgeltlichen Leistungen genutzten Stadions

Leitsatz

Die unentgeltliche Überlassung der Nutzung eines zuvor vom überlassenden Unternehmer selbst zur Erbringung von steuerpflichtigen entgeltlichen Leistungen genutzten Stadions berechtigt nicht zur Berichtigung der Vorsteuer nach § 15a UStG, wohl aber zur Besteuerung einer unentgeltlichen Wertabgabe nach § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG.

Fundstelle(n):
ZAAAJ-82140

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