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BGH Urteil v. - VIa ZR 490/21

Tatbestand

Der Kläger nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Er erwarb im Mai 2018 - teilweise kreditfinanziert - von einem Händler einen neuen VW Tiguan 2.0 TDI, der mit einem Motor der Baureihe EA 288 ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:111224UVIAZR490.21.0

Fundstelle(n):
HAAAJ-82240

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