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BGH Urteil v. - VIa ZR 1742/22

Tatbestand

Die Klägerin kaufte am 16. November 2011 von der Beklagten einen von dieser hergestellten, mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüsteten Mercedes-Benz E 250 CDI Cabriolet als Vorführ- und Geschäftsfahrzeug. Das Fahrzeug wurde am 2. Januar 2012 zunächst auf die Beklagte zugelassen und der Klägerin sodann am 1. April 2012 mit einer Laufleistung von 7.485 Kilometern übergeben. Das Fahrzeug verfügt über ein sogenanntes "Thermofenster", eine Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung (KSR) sowie nach Angaben der Klägerin über die Funktion "Slipguard".

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:181224UVIAZR1742.22.0

Fundstelle(n):
PAAAJ-82301

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