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BAG Urteil v. - 8 AZR 214/23

Gesetze: Art 14 Abs 2 EGRL 54/2006, Art 3 Abs 3 S 1 GG, Art 3 Abs 2 GG, Art 33 Abs 2 GG, § 8 Abs 1 AGG, § 1 AGG, § 18 Abs 1 S 3 GleichstG SH, § 20 Abs 1 GleichstG SH, § 23 Abs 1 GleichstG SH, § 2 Abs 3 KreisO SH 2003, § 15 Abs 2 AGG, § 7 Abs 1 AGG

Gleichstellungsbeauftragte - zweigeschlechtliche Person

Tatbestand

Die Parteien streiten über einen Anspruch der klagenden Partei auf Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG wegen eines Verstoßes gegen das Verbot der Benachteiligung ua. aufgrund des Geschlechts im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens um die Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BAG:2024:171024.U.8AZR214.23.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 179 Nr. 4
NJW 2025 S. 913 Nr. 13
TAAAJ-82382

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