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BGH Beschluss v. - EnVR 23/24

Gesetze: § 72 EnWG, § 76 Abs 3 S 1 EnWG, § 88 Abs 5 S 2 EnWG, § 5 Abs 2 EnSiG

Zuständigkeit für Erlass einer vorläufigen Anordnung im Energiewirtschaftsrecht

Leitsatz

Für den Erlass einer vorläufigen Anordnung ist das Beschwerdegericht auch dann zuständig, wenn die Hauptsache bereits in der Rechtsbeschwerdeinstanz anhängig ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:181224BENVR23.24.0

Fundstelle(n):
WM 2025 S. 376 Nr. 8
PAAAJ-82447

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