Asylbewerberleistungen - Grundleistungen - Anspruchseinschränkung - Ablehnung des Asylantrags als unzulässig wegen Zuständigkeit eines anderen Staates für die Durchführung des Asylverfahrens - Erforderlichkeit eines Verschuldens des Leistungsberechtigten - Ablauf der Überstellungsfrist
Leitsatz
Die Einschränkung von Grundleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (juris: AsylbLG), für die ein anderer Staat nach Maßgabe der Dublin-III-VO (juris: EUV 604/2013) für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, ist auf die Zeit beschränkt, in der eine Überstellung in diesen Staat rechtlich und tatsächlich durchsetzbar ist.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BSG:2024:250724UB8AY723R0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 3525 Nr. 48 NJW 2025 S. 3528 Nr. 48 SAAAJ-82459