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BFH Urteil v. - VI R 3/95

Leitsatz

Ein durch drei Wände begrenzter und zum Hausflur offener Raum kann mangels räumlicher Trennung vom Wohnbereich steuerlich nicht als häusliches Arbeitszimmer anerkannt werden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1995 S. 880
BFH/NV 1995 S. 880 Nr. 10
YAAAA-97304

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