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BFH Urteil v. - IV B 78/94

Leitsatz

Die Fragen, in welcher Weise das Wahlrecht zwischen der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschußrechnung und durch Betriebsvermögensvergleich auszuüben und welchem Jahr der sogenannte Übergangsgewinn oder Übergangsverlust zuzurechnen ist, sind nicht von grundsätzlicher Bedeutung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1996 S. 119
BFH/NV 1996 S. 119 Nr. 2
WAAAA-97309

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