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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 4 KR 2180/22

Gesetze: SGB V § 240 Abs. 4a; SGB V § 223 Abs. 1; SGB V § 223 Abs. 2; SGB XI § 54 Abs. 2; SGB V § 240

Leitsatz

Leitsatz:

1. Die tatsächlich erzielten beitragspflichtigen Einnahmen für die endgültige Beitragsfestsetzung nach § 240 Abs. 4a Satz 3 SGB V sind verbindlich dem Einkommensteuerbescheid zu entnehmen.

2. Eine eigene Prüfung durch die Krankenkassen oder die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit findet nicht statt.

3. Den Rechtsschutz kann und muss der Versicherte zunächst gegen den von ihm als fehlerhaft angesehenen Einkommensteuerbescheid richten.

Fundstelle(n):
UAAAJ-82616

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