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BFH Urteil v. - IV R 4/23

Gesetze: AO § 119 Abs. 1; AO § 125 Abs. 1; AO § 183 Abs. 1 Satz 1; EGAO Art. 97 § 39 Abs. 3

Bekanntgabe eines Gewinnfeststellungsbescheids im Fall einer nicht mehr existenten Personengesellschaft

Leitsatz

1. NV: Ein Gewinnfeststellungsbescheid richtet sich —ungeachtet dessen, ob im Zeitpunkt seines Erlasses die Personengesellschaft noch besteht oder bereits vollbeendet ist— seinem Inhalt nach stets gegen die Gesellschafter (Mitunternehmer). Für die Wirksamkeit eines solchen Bescheids kommt es (nur) darauf an, dass sich aus seinem gesamten Inhalt ergibt, für welche Personen der Gewinn festgestellt wird und wie hoch der Gewinnanteil der einzelnen Gesellschafter ist (Bestätigung der Rechtsprechung).

2. NV: Der Umstand, dass eine nicht mehr existente Personengesellschaft in das Adressfeld des Bescheids aufgenommen wird, steht einer wirksamen Benennung der Inhaltsadressaten nicht entgegen, wenn sich aus dem Bescheid die weiteren Angaben über die Gesellschafter entnehmen lassen (Bestätigung der Rechtsprechung).

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.301024.IVR4.23.0

Fundstelle(n):
AO-StB 2025 S. 35 Nr. 2
AO-StB 2025 S. 36 Nr. 2
BB 2025 S. 2072 Nr. 37
BB 2025 S. 2073 Nr. 37
BB 2025 S. 357 Nr. 7
BB 2025 S. 85 Nr. 3
BFH/NV 2025 S. 265 Nr. 3
GmbHR 2025 S. 650 Nr. 12
NJW 2025 S. 10 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2025 S. 218
NWB-Eilnachricht Nr. 4/2025 S. 219
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2025 S. 240
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2025 S. 240
GAAAJ-82732

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