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BFH Urteil v. - VII R 14/21

Gesetze: StromStG § 2 a Abs. 2 und Abs. 3; StromStG § 9b Abs. 1; AGVO Art. 1 Abs. 4 Buchst. c; AGVO Art. 2 Nr. 18 Buchst. b; GG Art. 3 Abs. 1

Begriff „Unternehmen in Schwierigkeiten“ nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG

Leitsatz

1. NV: Sind die tatbestandlichen Voraussetzungen für das Vorliegen eines „Unternehmens in Schwierigkeiten“ nach § 2a Abs. 2 Satz 1 des Stromsteuergesetzes (StromStG) erfüllt, kann dieses Ergebnis nicht im Einzelfall widerlegt werden; es handelt sich nicht lediglich um eine gesetzliche Vermutung.

2. NV: Bei dem Begriff des „Unternehmens in Schwierigkeiten“ nach § 2a Abs. 2 Satz 1 StromStG ist eine Fortführungsprognose kein Prüfungskriterium.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.071024.VIIR14.21.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 164 Nr. 4
BB 2025 S. 86 Nr. 3
BFH/NV 2025 S. 281 Nr. 3
ZIP 2025 S. 1723 Nr. 29
ZIP 2025 S. 1723 Nr. 29
AAAAJ-82734

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