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BFH Urteil v. - VII R 38/22

Gesetze: EnergieStG § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d

Kein dual-use bei Ausnutzung der Transporteigenschaft von Rauchgas aus der Verbrennung von Erdgas

Leitsatz

Die Verbrennung von Erdgas hat neben dem Verheizen keinen zweiten Verwendungszweck im Sinne von § 51 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d des Energiesteuergesetzes, wenn das durch das Verheizen von Erdgas entstehende Rauchgas zwar passgenau in den weiteren Produktionsprozess eingebunden ist, dafür aber allein die dem Rauchgas immanente Transporteigenschaft ausgenutzt wird.

Tatbestand

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.121124.VIIR38.22.0- 11 -

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 86 Nr. 3
BFH/NV 2025 S. 327 Nr. 3
BFH/PR 2025 S. 120 Nr. 4
BFH/PR 2025 S. 120 Nr. 4
DStR-Aktuell 2025 S. 12 Nr. 1
DStRE 2025 S. 242 Nr. 4
ZAAAJ-82743

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