Wirksamkeit von Kündigungsschutzregeln in Versicherungsbedingungen einer "Unfall-Kombirente"
Leitsatz
In Verträgen über eine Unfall-Kombirente, in denen der Versicherer eine Leistung nach einem Unfall, nach definierter Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit bestimmter Organe oder der körperlichen und geistigen Fähigkeiten als Folge einzelner Krankheiten oder durch Unfall, bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten und nach Feststellung einer Pflegestufe gemäß Sozialgesetzbuch verspricht, verstößt die Vereinbarung eines Rechts des Versicherers zur ordentlichen Kündigung in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2008 nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB und benachteiligt den Versicherungsnehmer nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB.
Tatbestand
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:111224UIVZR498.21.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 9 Nr. 5 NJW 2025 S. 961 Nr. 14 NJW 2025 S. 968 Nr. 14 GAAAJ-82771