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BGH Urteil v. - VIa ZR 44/22

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz in Anspruch. Sie erwarb im September 2016 von einem Händler einen von der Beklagten hergestellten gebrauchten Mercedes GLA 220d, der mit einem Dieselmotor der Baureihe OM 651 (Schadstoffklasse Euro 6) ausgerüstet ist.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:101224UVIAZR44.22.0

Fundstelle(n):
OAAAJ-82777

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