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UStAE 2010 4.20.3. (Zu § 4 Nr. 20 UStG)

Zu § 4 Nr. 20 UStG

4.20.3. Museen und Denkmäler der Bau- und Gartenbaukunst

Nichtamtlicher Hinweis: Diese Fassung des Anwendungserlasses ist grundsätzlich auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31. 12. 2023 ausgeführt werden bzw. auf Sachverhalte, die ab dem 1. 1. 2024 verwirklicht werden. Soweit sich abweichende Anwendungsregelungen nach Änderungen durch BMF-Schreiben ergeben, wird an den entsprechenden Stellen durch Fußnoten auf den Anwendungszeitpunkt der geänderten Regelung hingewiesen.

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