Erteilung einer Vollstreckungsklausel zur Räumungsvollstreckung: Berücksichtigung von Umständen im Klauselerteilungsverfahren für ein Besitzrecht eines Dritten
Leitsatz
Im Klauselerteilungsverfahren nach §§ 724 ff. ZPO können für ein gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG zu berücksichtigendes Besitzrecht eines Dritten nur solche Umstände Berücksichtigung finden, nach denen dieses Besitzrecht für das Klauselerteilungsorgan ohne jeden vernünftigen Zweifel erkennbar, also evident ist (Fortführung von IXa ZB 269/03,WM 2004, 754).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:181224BVIIZB30.23.0
Fundstelle(n): NJW 2025 S. 10 Nr. 5 NJW 2025 S. 9 Nr. 10 NJW-RR 2025 S. 253 Nr. 4 WM 2025 S. 437 Nr. 10 HAAAJ-83076