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BGH Beschluss v. - VII ZB 30/23

Gesetze: § 566 BGB, § 57 ZVG, § 93 Abs 1 S 1 ZVG, § 93 Abs 1 S 2 ZVG, § 724 ZPO, § 725 ZPO, § 726 ZPO, § 771 ZPO

Erteilung einer Vollstreckungsklausel zur Räumungsvollstreckung: Berücksichtigung von Umständen im Klauselerteilungsverfahren für ein Besitzrecht eines Dritten

Leitsatz

Im Klauselerteilungsverfahren nach §§ 724 ff. ZPO können für ein gemäß § 93 Abs. 1 Satz 2 ZVG zu berücksichtigendes Besitzrecht eines Dritten nur solche Umstände Berücksichtigung finden, nach denen dieses Besitzrecht für das Klauselerteilungsorgan ohne jeden vernünftigen Zweifel erkennbar, also evident ist (Fortführung von  IXa ZB 269/03,WM 2004, 754).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2024:181224BVIIZB30.23.0

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 10 Nr. 5
NJW 2025 S. 9 Nr. 10
NJW-RR 2025 S. 253 Nr. 4
WM 2025 S. 437 Nr. 10
HAAAJ-83076

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