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BFH Urteil v. - I R 164/94

Gesetze: KStG § 5KStG § 14KStG EStG § 15KStG AO § 14

Leitsatz

1. Eine gemeinnützige Körperschaft unterhält einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, wenn sie an einer Kapitalgesellschaft mehrheitlich beteiligt ist und dieser wesentliche Betriebsgrundlagen zur Nutzung überläßt.

2. Eine Betriebsaufspaltung setzt eine Personenidentität zwischen den Organen der Besitzgesellschaft und der Betriebsgesellschaft voraus.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1997 S. 825
BFH/NV 1997 S. 825 Nr. -1
YAAAA-97369

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