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BFH Urteil v. - VIII R 43/96

Leitsatz

Fällt der Gesellschafter einer GmbH mit einem vor der Krise der Gesellschaft gewährten Darlehen aus, das er in der Kriese stehenließ, obwohl er es hätte abziehen können, sind die Anschaffungskosten der Beteiligung um den Wert des Darlehens zu erhöhen, den es im Zeitpunkt des Eintritts der Krise hatte.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1076
DAAAA-97376

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