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BFH Urteil v. - IX R 26/96

Leitsatz

Werbungskosten sind im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung Aufwendungen, bei denen objektiv ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Vermietung besteht, wenn sie auch subjektiv der Förderung der Erzielung von Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung dienen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 1212
IAAAA-97383

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