Vorabentscheidungsersuchen – Niederlassungsfreiheit – Art. 49 AEUV – Körperschaftsteuer – Gruppeninternes grenzüberschreitendes Darlehen zur Finanzierung des Erwerbs oder Zukaufs von Anteilen an einer externen Gesellschaft, die nach diesem geschäftlichen Vorgang mit der Gruppe verbunden ist – Abzug der für dieses Darlehen gezahlten Zinsen – Unter Bedingungen des freien Wettbewerbs abgeschlossenes Darlehen – Begriff ‚rein künstliche Gestaltung‘ – Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
Leitsatz
Art. 49 AEUV
ist dahin auszulegen, dass
er einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, wonach bei der Ermittlung des Gewinns eines Steuerpflichtigen der Abzug von Zinsen im Zusammenhang mit einer Darlehensschuld, die bei einem verbundenen Unternehmen eingegangen wurde und mit dem Erwerb oder Zukauf von Anteilen an einem anderen Unternehmen zusammenhängt, das nach diesem Erwerb oder Zukauf ein mit dem Steuerpflichtigen verbundenes Unternehmen darstellt, vollständig versagt wird, wenn diese Schuld als (Bestandteil einer) rein künstliche(n) Gestaltung eingestuft wird, und zwar selbst dann, wenn diese Schuld unter Bedingungen des freien Wettbewerbs eingegangen wurde und diese Zinsen den Betrag nicht übersteigen, der zwischen unabhängigen Unternehmen vereinbart worden wäre.