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BGH Urteil v. - IX ZR 91/24

Gesetze: § 36 Abs 1 InsO, § 850b Abs 1 Nr 4 ZPO, § 850b Abs 2 ZPO

Pfändbarkeit des Anspruchs auf Auszahlung eines Guthabens in einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag

Leitsatz

Tatbestand

Am 13. Juni 2020 beauftragte                        O.        (im Folgenden: Schuldnerin) die Streithelferin der Beklagten (im Folgenden: Streithelferin) mit der "Vornahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen" entsprechend einer Kostenzusammenstellung ("Bestattungsvorsorgevertrag"). Aus Anlass dieses Bestattungsvorsorgevertrags trafen die Schuldnerin, die Streithelferin der Beklagten und die Beklagte am 9. Juli 2020 eine als "Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag" bezeichnete Vereinbarung. Darin verpflichtete sich die Beklagte, die von der Schuldnerin zur Finanzierung ihrer dereinstigen Bestattung bei ihr eingezahlten und noch einzuzahlenden Beträge nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen Vermögensverwaltung anzulegen und treuhänderisch zu verwalten.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BGH:2025:160125UIXZR91.24.0

Fundstelle(n):
BB 2025 S. 194 Nr. 5
DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 7
NJW 2025 S. 10 Nr. 7
WM 2025 S. 231 Nr. 5
ZIP 2025 S. 453 Nr. 8
SAAAJ-83483

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