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BSG Beschluss v. - B 10 ÜG 1/24 B

Gesetze: § 198 Abs 1 S 1 GVG, § 198 Abs 1 S 2 GVG, § 118 ZPO, § 73a SGG, § 118 SGG, § 160 Abs 2 Nr 1 SGG, § 160 Abs 2 Nr 2 SGG, § 160a Abs 2 S 3 SGG

Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - überlanges Gerichtsverfahren - Ermittlung der Verzögerungszeiten - notwendige Wartezeiten des Gerichts als aktive Bearbeitungszeiten - Warten auf angeforderte Akten - Pflicht zur Anfertigung von Zweitakten - Verfahrensförderungspflicht - Prüfung einer Aussetzung des Verfahrens - gerichtliches Ermessen - Einschätzungsprärogative des Ausgangsgerichts - Verzögerungszeiten bei ermessensfehlerhafter Entscheidung - Verzögerungen durch gleichzeitig laufendes PKH-Verfahren - zu berücksichtigende Einzelfallumstände bei der Angemessenheitsprüfung der Hauptsache - tatrichterlicher Beurteilungsspielraum - Divergenz - Darlegungsanforderungen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BSG:2024:090924BB10UEG124B0

Fundstelle(n):
VAAAJ-83511

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