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BVerfG Beschluss v. - 1 BvR 2406/24

Gesetze: Art 3 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 1 S 4 Nr 1 AsylbLG vom , § 178a SGG, § 193 Abs 1 S 1 SGG

Nichtannahmebeschluss: Kostentragungspflicht des Klägers trotz Erfolgs der Klage wegen Feststellung der Verfassungswidrigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes im Laufe des fachgerichtlichen Verfahrens dürfte Willkürverbot verletzen - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung - Rüge inhaltlicher Fehler im Gewand der Anhörungsrüge hält Beschwerdefrist nicht offen

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BVerfG:2024:rk20241205.1bvr240624

Fundstelle(n):
NJW 2025 S. 643 Nr. 10
ZAAAJ-83514

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