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BFH Urteil v. - III R 33/22 BStBl 2025 II S. 318

Gesetze: GewStG § 8 Nr 1 Buchst d, GewStG § 8 Nr 1 Buchst f S 1, BGB §§ 535ff, BGB § 535, BGB §§ 581ff, BGB § 581

Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für Out of Home-Werbung

Leitsatz

1. Die gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die zeitlich befristete Überlassung von Rechten nach § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) setzt subjektive Rechte an unkörperlichen Gütern mit selbständigem Vermögenswert voraus, die eine Nutzungsbefugnis enthalten und an denen eine geschützte Rechtsposition —ein Abwehrrecht— besteht (Anschluss an die ; vom  - III R 39/17 und vom  - III R 2/21). Kann eine mit der Mediaplanung beauftragte Spezialagentur aus ihren Verträgen mit den Werbeträgeranbietern keine Ansprüche ableiten, die über die Erfüllung der Verpflichtung zum Sichtbarmachen von Werbung hinausgehen und eine Abwehrbefugnis gegenüber Dritten beinhalten, fehlt es an einer Rechteüberlassung im Sinne des § 8 Nr. 1 Buchst. f Satz 1 GewStG.

2. Für die rechtliche Zuordnung von Verträgen, die Werbung mit digitalen oder analogen Werbeträgern zum Gegenstand haben, zum Vertragstyp Werkvertrag oder Mietvertrag ist entscheidend, ob die Vertragsparteien als Hauptleistungspflicht ein vom Anbieter mit dem Werbeträger zu erzielendes Arbeitsergebnis oder das Zur-Verfügung-Stellen des Werbeträgers zur Nutzung durch den Kunden vereinbart haben. Bei digitaler Werbung steht regelmäßig nicht die Benutzung der digitalen Fläche, sondern eine mit der digitalen Fläche vom Anbieter zu erbringende Werbeleistung im Vordergrund. Übernimmt der Anbieter von analogen Werbeträgern neben der Pflicht zur Anbringung der Werbemittel gewichtige auf den Werbeerfolg bezogene Pflichten, kann dies zur Einordnung des Vertrags als Werkvertrag führen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

ECLI Nummer:
ECLI:DE:BFH:2024:U.171024.IIIR33.22.0

Fundstelle(n):
BStBl 2025 II Seite 318
Nr. 7/2025 S. 362
BB 2025 S. 214 Nr. 5
BB 2025 S. 415 Nr. 8
BFH/NV 2025 S. 330 Nr. 3
BFH/PR 2025 S. 99 Nr. 4
BFH/PR 2025 S. 99 Nr. 4
DStR 2025 S. 205 Nr. 5
DStR-Aktuell 2025 S. 6 Nr. 4
DStRE 2025 S. 241 Nr. 4
EStB 2025 S. 43 Nr. 2
EStB 2025 S. 44 Nr. 2
GmbHR 2025 S. 722 Nr. 13
HFR 2025 S. 244 Nr. 3
StBp 2025 S. 270 Nr. 8
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StuB-Bilanzreport Nr. 3/2025 S. 118
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KAAAJ-83626

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