Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Umsatzsteuer; Umsatzsteuerliche Behandlung von Kraftstofflieferungen im Rahmen eines Tankkartensystems
OrientierungssatzDie im (BStBl 2004 I S. 605) zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Kraftstofflieferungen im Kfz-Leasingbereich enthaltenen Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung sind auch auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft anzuwenden.
Bezug: BStBl 2004 I S. 605
Bezug:
I. Grundsätzliches
1Der (BStBl 2004 II S. 571) im Anschluss an das . C-185/01, Auto Lease Holland (BStBl 2004 II S. 573) zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung der Leistungsbeziehungen bei Kraftstofflieferungen an Kraftfahrzeug-Leasingnehmer entschieden. Mit IV B 7 – S 7100 – 125/04 hat die Finanzverwaltung zu dieser Rechtsprechung Stellung genommen. Dieses Schreiben enthält Kriterien zur Abgrenzung von Reihengeschäft und Finanzdienstleistung im Kfz-Leasingbereich.
2Nunmehr hat sich der EuGH in seinem Urteil vom in der Rechtssache C-235/18, Vega International Car Transport and Logistic, mit der umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Umsätzen im Tankkartengeschäft befasst. Dabei hat er die Erwägungen, die seinem Urteil vom , Rechtsache C-185/01, Auto Lease Holland, zugrunde liegen, auf die umsatzsteuerrechtliche Behandlung der in Rede stehenden Umsätze übertragen.
3Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:
4Die im BStBl 2004 I S. 605, zur...