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BFH Urteil v. - I B 141-142/96

Verdeckte Gewinnausschüttung im Zusammenhang mit Verschmelzungen

Tatbestand

Die Antragstellerin, Beschwerdeführerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) ist zunächst infolge formwechselnder Umwandlung und sodann infolge Verschmelzung Rechtsnachfolgerin der ursprünglichen Antragstellerin, der ... GmbH (H III). Ihr Geschäftszweck ist - ebenso wie der ihrer Rechtsvorgängerin - die treuhänderische Verwaltung von Schiffsbeteiligungen sowie das Halten entsprechender Beteiligungen. Diese Beteiligungen wurden seit 1984 von der ... GmbH (H I und später H II) zusammen mit einem in ...ansässigen Emissionshaus aufgebaut. Gesellschafterinnen der H I waren X und Y. Im einzelnen entwickelten sich die Beteiligungsverhältnisse, soweit hier von Bedeutung, wie folgt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 84
WAAAA-97429

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