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BFH Urteil v. - IV R 4/95

Leitsatz

1. Anleger, die das von ihnen erworbene Farmland in Paraguay von einem Treuhänder bewirtschaften lassen, können Mitunternehmer sein.

2. Hat die Farm seit ihrer Gründung keinen Totalgewinn erzielt, ist hierin ein Beweisanzeichen für das Fehlen der Gewinnerzielungsabsicht zu sehen.

3. Den Anlegern ist Gelegenheit zu geben, dieses Beweisanzeichen zu widerlegen, indem sie glaubhaft machen, daß sie anläßlich ihres Beitritts aufgrund eigener Sachkunde oder aufgrund von unabhängiger Seite eingeholter Information von der Möglichkeit zur Gewinnerzielung ausgehen konnten und ausgegangen sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BFH/NV 1998 S. 947
XAAAA-97433

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