Glaubhaftmachung formgerechter Schriftsatzübermittlung durch Fax bei BeA-Ausfall
Leitsatz
1. Hat ein Prozessbevollmächtigter wegen vorübergehender technischer Unmöglichkeit der Einreichung eines elektronischen Dokuments die Ersatzeinreichung nach den allgemeinen Vorschriften veranlasst, ist er nicht gehalten, sich bis zur tatsächlichen Vornahme der Ersatzeinreichung weiter um eine elektronische Übermittlung des Dokuments zu bemühen.
2. Zur Glaubhaftmachung einer vorübergehenden Unmöglichkeit der Einreichung eines Schriftsatzes als elektronisches Dokument bedarf es der anwaltlichen Versicherung des Scheiterns einer oder mehrerer solcher Übermittlungen nicht, wenn sich aus einer Meldung auf den Internetseiten der Bundesrechtsanwaltskammer, des elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs oder aus einer anderen zuverlässigen Quelle ergibt, dass der betreffende Empfangsserver nicht zu erreichen ist, und nicht angegeben ist, bis wann die Störung behoben sein wird.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
ECLI Nummer: ECLI:DE:BGH:2024:191224BIXZB41.23.0
Fundstelle(n): BB 2025 S. 769 Nr. 14 DStR-Aktuell 2025 S. 10 Nr. 9 NJW 2025 S. 508 Nr. 8 NJW 2025 S. 509 Nr. 8 NJW 2025 S. 8 Nr. 7 WM 2025 S. 353 Nr. 8 ZIP 2025 S. 1271 Nr. 21 ZIP 2025 S. 1271 Nr. 21 JAAAJ-83810